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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Persönlichkeitsrecht / Kfz-Kennzeichen - war: Einsatzfahrt ... | 10 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 793619 | ||
Datum | 11.08.2014 22:41 MSG-Nr: [ 793619 ] | 5363 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Sascha M. Aber mal ganz davon abgesehen - wir hatten kürzlich eine Diskussion über Presse und Wahrung von Persönlichhkeitsrechten. Wer auch immer das Video in youtube gepostet hat zeigt seht schechten Stil, da sich das Kennzeichen der Fahrzeugs erkennen lässt. Für mich eines der absoluten Negativbeispiele für das neue Internetphänomen "Öffentliches Anpgrangern". das sieht das Landgericht Kassel anders: 1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen. aus: Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen im Internet Landgericht Kassel - Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07 MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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