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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPersönlichkeitsrecht / Kfz-Kennzeichen - war: Einsatzfahrt ...10 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg793619
Datum11.08.2014 22:41      MSG-Nr: [ 793619 ]5363 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Sascha M.Aber mal ganz davon abgesehen - wir hatten kürzlich eine Diskussion über Presse und Wahrung von Persönlichhkeitsrechten. Wer auch immer das Video in youtube gepostet hat zeigt seht schechten Stil, da sich das Kennzeichen der Fahrzeugs erkennen lässt. Für mich eines der absoluten Negativbeispiele für das neue Internetphänomen "Öffentliches Anpgrangern".
das sieht das Landgericht Kassel anders:

1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
aus: Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen im Internet

p.gifLandgericht Kassel - Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07


MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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