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| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | Blow out | 42 Beiträge | ||
| Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 793541 | ||
| Datum | 10.08.2014 18:23 MSG-Nr: [ 793541 ] | 8206 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uwe S. Wenn RWE, Bayerngas oder sonstwer einen Antrag stellt und eine Anlage genehmigt haben möchte, dann kann die genehmigende Behörde die Genehmigung mit Auflagen verknüpfen. Soweit richtig. Geschrieben von Uwe S. Und wenn die Behörde fordert, dass der Betreiber stets zwei in Erstfunktion voll besetzte Löschzüge stehen hat, Du verlangst allen ernstes das der Landkreis Oder-Spree, neben einem Bohrloch mit was um die 10 Arbeitsplätze, eine Feuerwehr mit irgendwas um die 150 Angestellten fordern soll. Die Begründung möchte ich gern sehen. Besonders was davon noch übrig bleibt wenn die Fa. dagegen Einspruch eingelegt hat und das Ganze vielleicht noch vor dem Verwaltungsgericht gelandet ist. Was hat den deine Kreisverwaltung gefordert als der letzte Flüssiggashändler eine Betriebsgenehmigung beantragt hat, insbesondere wenn man sich überlegt was in Harthausen passiert ist. Ich weiß nicht wie viele Genehmigungsverfahren du schon begleitet hast. Aber ich habe so gut wie nie erlebt das die Genehmigungsbehörde irgendwelche utopische Forderungen aufgestellt hat, noch das ein Antragsteller berechtigte Forderungen abgelehnt hat. Der Anfang des ganzen Themas war das der Betreiber öffentliche Feuerwehren in die Technik einweist die die im Falle einer Unterstützung bedienen müssen. Enden tun wir hier bei utopischen Forderungen und der Diskussion ob ich die dann als Spezialkräfte bezeichnen kann. Beides bringt uns keinen Schritt weiter. Eigentlich schade aber scheinbar hier Zeitgeist. Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | ||||
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