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RubrikEinsatz zurück
ThemaEinsatzfahrt der BF Eberswalde mit Behinderung74 Beiträge
AutorFabi8an 8W., Braunschweig / Niedersachsen793321
Datum07.08.2014 15:31      MSG-Nr: [ 793321 ]23048 x gelesen

Ich möchte es an dieser Stelle noch mal sagen, das Überfahren einer roten Ampel ist im normalen Alltag kein Kavaliersdelikt. Es gibt viele Autofahrer, die Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht so genau nehmen. Egal ob auf der Landstraße oder vor einem Kindergarten. 10 bis 20 km/h mehr gehen immer. Jeder von uns hat sicherlich schon mal in einem Halte- oder Parkverbot eventuell sogar in einer Feuerwehrzufahrt geparkt und sich vielleicht sogar über das Knöllchen geärgert.

Aber 99% aller Autofahrer in diesem Forum würden Nachts auf einer leeren Straße warten bis eine Ampel grün wird. Nahezu niemand kommt auch nur auf Idee Nachts rote Ampeln zu überfahren. Lieber warten man mutterseelenallein Nachts an der roten Ampel. Das zeigt doch, welche hohe Wertigkeit dieses Verbot in unserem Bewusstsein hat. Diese Verbot wird eigentlich nur noch vom Rückwärtsfahren auf dem Standstreifen einer Autobahn oder dem Auffahren einer Autobahn in Gegenrichtung getoppt.

Dann kommt ein Einsatzfahrzeug an und plötzlich muss man die rote Ampel überfahren. Das wäre genauso, als müssten wir (als Feuerwehr) auf einmal auf eine Autobahn in Gegenrichtung auffahren.

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