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RubrikSonstiges zurück
ThemaÄnderung des Schornsteinfegergesetzes 2013 - Auswirkungen auf die Feuerwehr? - war: Kaminbrand: ...17 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP793045
Datum03.08.2014 13:40      MSG-Nr: [ 793045 ]6010 x gelesen

Geschrieben von Peter L.Bei einem Schornsteinbrand wird die Leitstelle immer einen Schornsteinfeger alarmieren, ist der Zuständige nicht erreichbar, wird der benachbarte Schornsteinfeger Alarmiert.
In dem Zusammenhang würde mich mal interessieren, ob schon jemand irgendwelche Auswirkungen der Änderung des Schornsteinfegergesetzes 2013 im Bereich Feuerwehr gespürt hat.
Bis dato war als Aufgabe des Bezirksschornsteinfegermeisters fest im damaligen Schornsteinfegergesetz - SchfG festgehalten:
Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung auf Aufforderung durch die zuständige Behörde in seinem Bezirk
Im neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG ist eine solche ausdrückliche Aufgabenzuweisung nicht mehr enthalten.
Außerdem ist zwischenzeitlich die Residenzpflicht entfallen, das heißt der "zuständige" Schornsteinfeger kann dümmstenfalls durch längere Anfahrtszeiten gebremst werden. Da müssen/mussten die Feuerwehren sich drauf einstellen, dass es den lange Jahre gewohnten "zuständigen" Schornsteinfeger so nicht mehr gibt, zumindest nicht zwangsläufig schnell greifbar, sondern da mehr Marktöffnung auf dem Sektor gewünscht war (teils auch EU-gefordert). Das der Schornsteinfeger per Gesetz sogar Mitglieder der örtlichen Feuerwehr sein sollte, ist ja schon ein paar Jahre länger (2005?) weggefallen, und wurde wohl vorher auch nicht so wirklich gelebt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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