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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdiensaufall im Einsatz bei der Freiwiligen Feuerwehr in RLP | 15 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 791776 | ||
Datum | 15.07.2014 12:12 MSG-Nr: [ 791776 ] | 5149 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian B. Und gegenüber Arbeitnehmern würde man schlechter gestellt.Wieso? Das Argument kommt oft, wenn man über die Thematik spricht. Beim Verdienstausfall, zumindest nach der Regelung in RLP, haben aber erstmal auch die Arbeitnehmer überhaupt keinen Vor- oder Nachteil. Die bekommen ihr Geld per Gesetz nämlich so oder so weiter bezahlt. Den Anspruch auf Ersatz durch die Gemeinde, hat dann der Arbeitgeber, nicht -nehmer. Und dementsprechend muss man die Selbständigen auch hier als "Selbstarbeitgeber" betrachten, der entsprechend seinen Verdienstausfall entschädigt bekommt, aber keinen in der Zeit entgangenen Gewinn oder andere Kosten (wie ich schon öfter schrieb: leider. Aber derzeit ist nunmal die Rechtslag so, nur Entschädigung, kein "Freikaufen"). Das wird sowohl bei den pauschalen Sätzen, als auch den "ausgehandelten", ganz gerne vergessen. Was i.d.R. dazu führt, dass Selbständige hier eher Vorteile haben, gegenüber den Arbeitgebern von unselbständig Beschäftigten. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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