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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Kooperationen THW, war:Unwetter NRW, Pfingsten 2014 | 3 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 791512 | ||
Datum | 10.07.2014 10:16 MSG-Nr: [ 791512 ] | 2961 x gelesen | ||
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Tach, ohne jetzt einzelnen THW-Helfern oder OVen zu Nahe treten zu wollen, mal aus Neugier nachgefragt: Das THW hat ja diverse bundesweite und regionale Kooperationsvereinbarungen. Sei es mit der Deutschen Bahn, RWE, e.ON oder eben regionalen Infrastrukturanbietern. Gibt es dann bei Großschadens- oder Flächenlagen Konflikte? Die Deutsche Bahn möchte ihre Fernverkehrstrasse schnellstmöglich freihaben, aber alle OV´s in 40 km Umkreis sind im kommunalen Einsatzgeschehen eingebunden. Werden Kräfte dann zur Erfüllung des Kooperationsvertrages freigeschaufelt, entferntere Einheiten nachalarmiert oder hat der Kooperationspartner einfach Pech gehabt? Danke. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Christian B. [10.07.14 10:17] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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