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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechnungshof rügt Wehrleiter | 58 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 790940 | ||
Datum | 25.06.2014 13:51 MSG-Nr: [ 790940 ] | 8584 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Doch, weil dieser Teil des Brandschutzes nunmal kommunale Selbstverwaltungsaufgabe ist. Da können die Länder Mindeststandards festlegen, und über Zuschüsse oder Aufsichtsmittel ein bisschen regulierend eingreifen, aber die Kommune kann sich nach oben hin wie sie will erweitern. Wenn die Stadt einen Brandschutz- und Entwicklungsplan erstellt hat (was sie ja sollte) und dort natürlich die Vorgaben der FwOV zum tragen kommen, muss ich schon sehr tief in die Märchenkiste greifen um mir einen erheblich größeren und teureren Fuhrpark genehmigen zu lassen. Das ist ja faktisch ein Freibrief für die pure Willkür in der Beschaffung von Fahrzeug und Gerät. Schlimm wenn da dann der Gemeindevorstand alles absegnet. Von mir aus kann ja jeder machen was er will, aber als Bürger (Steuerzahler) kann ich vieles nicht gutheißen. Da finde ich die Ausrede der kommunalen Selbstverwaltung schon haarsträubend. In anderen Ländern funktioniert es auch ohne und da sterben nicht täglich Menschen weil die Feuerwehr XY nicht ihr Wunschauto bekommen hat. Gruß Oliver! << Melden macht frei und belastet andere! >> | ||||
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