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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Feuerwehr und Deutschlandfahne | 26 Beiträge | ||
Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 790781 | ||
Datum | 23.06.2014 13:49 MSG-Nr: [ 790781 ] | 6007 x gelesen | ||
Hallo, das ist ja die Crux. Folgende Quellen hab ich gefunden: Für den Bund: Beflaggungserlass der Bundesregierung Für Bayern: Verwaltungsanordnung über die bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen Für NRW: Gesetz über das öffentliche Flaggen Hier werd ich allerdings nirgends schlau, ob wir nun dürfen oder nicht... Daher würde mich interessieren, wie es bei anderen Wehren generell gehandhabt wird. Viele Grüße, Albert Hier geschriebene Beiträge werden von mir nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht. Für Kritik habe ich immer ein offenes Ohr und erwarte (insbesondere von Führungskräften), dass mir diese persönlich mitgeteilt wird. | ||||
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