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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Kein Versicherungsschutz bei einem Sturz bei einer Beerdigung | 11 Beiträge | ||
| Autor | Alex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen | 790570 | ||
| Datum | 18.06.2014 16:18 MSG-Nr: [ 790570 ] | 4194 x gelesen | ||
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Mmh, Wenn der WF bei der nächsten Übung vor der Beisetzung gesagt hätte " Es ist Beerdigung vom Kameraden XY, Wir stellen das letzte Geleit. Wer geht mit / hat Zeit?" Dann wäre es eine Dienstveranstaltung gewesen oder etwa nicht? Und wenn im Jahresdienstplan die Floskel steht " Änderungen vorbehalten" sind solche Sachen dann versicherte Dienstveranstaltungen? Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson. | ||||
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