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RubrikEinsatz zurück
ThemaAlkohol & Einsatzdienst - war: Rettungsfahrzeug kracht in Streifenwagen: Feuerwehrmann betrunken im Einsatz    # 53 Beiträge
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz790275
Datum13.06.2014 15:13      MSG-Nr: [ 790275 ]13843 x gelesen

Geschrieben von Daniel S.sondern grundlegend sehe ich ein Problem darin das es noch immer Kameraden gibt die nach dem Genuß von Alkohol sich nicht zügeln und bei nem Alarm einfach Zuhause bleiben können.

Das könnte dann zu dem noch grundlegenderen Problem führen, daß man durch Feierabendbier, WM-Grillen, Volksfeste & ähnliches zu bestimmten Tagen bzw. Uhrzeiten fast keine Kameraden mehr hat, die dann nicht "zuhause" bleiben.

Ohne genauere Kenntnis des Vorfalls kann man auch keine Aussage darüber treffen ob die Grenze von 0,5 Promille jetzt fahrlässig ("War sich sicher, weniger zu haben und war aufgrund der Trinkmenge nicht zwingend davon auszugehen, daß >0,5 Promille"), grob fahrlässig ("Dachte er hätte weniger aber eigentlich war klar, daß er mehr hatte...") oder vorsätzlich ("Wusste genau, daß nach den 5 Bier und 5 Schnaps es mit der 0,5 Promillegrenze nix mehr wird... aber egal.") überschritten wurde. Also haltet mal den Ball flach: bis 0,5 Promille darf man noch ein Kfz führen in diesem Land und unter 1,1 Promille ist es keine Straftat ohne Ausfallerscheinungen. Mag so manchem nicht gefallen aber mir gefällt es z.B. auch nicht, wie so mancher Rentner durch die Gegend eiert und trotzdem gibt es keinerlei vorgeschriebene Tauglichkeitsnachweise zum Führen eines Pkw analog den Vorschriften beim Besitz eines LKW-Führerscheins.

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