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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Gefahrklassen Brennbare Flüssigkeiten | 13 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8S., Buxtehude / Saarland | 786983 | ||
Datum | 15.04.2014 20:08 MSG-Nr: [ 786983 ] | 5907 x gelesen | ||
Hi Ich hab ein kleines Problem. Ich bin der Auffassung das es die VbF nicht mehr gibt. Somit gibt es auch die Einteilung A1 ,A2 ,A3, B1 nicht mehr. Nach GefStoffV wurden A1 und B1 zusammengfasst (Falmmpunkt <21°C) und A2 (Flammpunkt 21°C-55 °C) Ab 2015 muss dann die neue GHS Verordung geschult werden? Mein LdF ist der Meinung das gilt alles nur für Betriebe und nicht für die Feuerwehr. Da die neue Klassifizierung auch auf der BetrsichV beruht, so seine Begründung. Wie können Verordnungen gelten, die es nicht mehr gibt? Kurze und knappe Frage, wer hat recht? :) Danke! Grüße Rainer | ||||
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