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1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
Leiter der Feuerwehr
RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaGefahrklassen Brennbare Flüssigkeiten13 Beiträge
AutorRain8er 8S., Buxtehude / Saarland786983
Datum15.04.2014 20:08      MSG-Nr: [ 786983 ]5907 x gelesen

Hi
Ich hab ein kleines Problem. Ich bin der Auffassung das es die VbF nicht mehr gibt. Somit gibt es auch die Einteilung A1 ,A2 ,A3, B1 nicht mehr. Nach GefStoffV wurden A1 und B1 zusammengfasst (Falmmpunkt <21°C) und A2 (Flammpunkt 21°C-55 °C)
Ab 2015 muss dann die neue GHS Verordung geschult werden? Mein LdF ist der Meinung das gilt alles nur für Betriebe und nicht für die Feuerwehr. Da die neue Klassifizierung auch auf der BetrsichV beruht, so seine Begründung. Wie können Verordnungen gelten, die es nicht mehr gibt?
Kurze und knappe Frage, wer hat recht? :)
Danke!

Grüße
Rainer

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