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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 786300 | ||
Datum | 07.04.2014 17:06 MSG-Nr: [ 786300 ] | 8648 x gelesen | ||
Geschrieben von Rainer K. die grundsätzliche Freistellungspflicht ist unbestritten, gleichzeitig muss die Freistellung für den Arbeitgeber im konkreten Einzelfall aber nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auch zumutbar sein. Woher hast Du diese Erkenntnis? Die mir bekannte Rechtsvorschroft ist da eindeutig und lässt zur Freistellung im Einsatzfall keine Ausnahmen zu. | ||||
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