News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Vorbeugender Brandschutz
Feuerwehrmann
Feuerwehrmann
Vorbeugender Brandschutz
Brandmeldeanlage
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
Feuerwehrmann
Brandmeldeanlage
Feuerwehrmann
Feuerwehrmann
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema Gesetzliche Hilfsfrist und Feuerwehr   58 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg786265
Datum06.04.2014 22:45      MSG-Nr: [ 786265 ]15365 x gelesen

Geschrieben von Ralf L.Vor Jahren gab es mal eine Behauptung, dass eine Person, die ca 13 Minuten in einem verqualmten Gebäude liegt keine Überlebenschance hat. Nach 17 Minuten der Brandentwicklung kann es zur Durchzündung kommen.

Und wir wissen alle, dass diese Studie und die daraus abgeleiteten Schlüsse eigentlich das Papier nicht wert sind, auf dem sie steht.

Diese Werte werden zwar fröhlich in allerlei Bedarfsplänen und für allerlei Brandschutzgesetzte zitiert, aber darüber Gedanken, dass diese vor fast 40 Jahren auf - sagen wir es freundlich - wissenschaftlich spannendem Wege zustande gekommen sind macht sich keiner. Und so bilden Werte die m.E. überhaupt keine Gültigkeit mehr haben (und evtl. auch noch nie hatten) die Grundlage dafür, in welcher Dichte wir Feuerwehreinheiten übers Land veteilen und welche Kosten wir dadurch verursachen - evtl. ohne dass es überhaupt Sinn macht.

Was, wenn nun neue Studien (Stichwort TIBRO) zeigen würden, dass diese Werte eigentlich viel geringer sind. Also z.B. 5 Minuten für die Verqualmung und 10 Minuten für die Duchzündung. Was dann? Wenn wir die Werte bisher götzenhaft angebetet haben und sie zum maßstab unserer Hilfsfristen gemacht haben, dann müssen wir doch wohl auch diskussionslos die neuen Werte übernehmen. Oder?

m.E. muß die Hilfsfrist schlicht flexibilisiert werden. In Gegenden mit dichter Bevölkerung und dichter Bebauung müssen sie kürzer sein als in Gegenden mit geringer Bevölkerungsdichte. Und dann reicht m.E. auch, wenn wir das Ziel erreichen, das uns der VB mit unterstützend auf den Weg gibt. keine Schäden außerhalb der Nutzungseinheit, in der das Brandeschehen statt gefunden hat. Sprich wenn wir alle Bewohner eines Mehrfamilienhauseses retten können außer die, in deren Nutzungseinheit der Brand ausgebrochen ist, dann haben wir m.E. ein realistisch zu erreichendes Ziel.


Geschrieben von Ralf L.In den Gesetzen steht, dass ein Feuerwehrangehöriger für Einsätze freizustellen ist. Aber der Gesetzgeber tut nichts dafür, dass der Feuerwehrmann, wenn er das macht, keinen Nachteil erleidet.

Was soll der Gesetzgeber tun? dazu bleiben nur zwei Möglichkeiten. Entweder die von mir genannte, also den betrieb zwingen, FM vrzuhalten. Oder der FM bekommt einen Kündigungsschutz vergleichbar Schwerbehinderten oder Betriebsräten. Andere Lösungen sehe ich da ehrlicherweise nicht.


Geschrieben von Ralf L.Folge: die Tagesalarmsicherheit ist nicht mehr gegeben. und wir sagen: Dann können wir es nicht ändern und sollten die Zeiten verlängern.

Die Tagesalarmsicherheit leidet aus ganz verschiedenen Gründen. In den einen Gegenden deshalb, weil da schlicht niemand mehr wohnt, der dienstfähig ist bzw. dort niemand mehr tagsüber arbeitet der dienstfähig ist. Bzw. dass die die heute bereits Dienst leisten auswärts arbeiten und n´tagsüber nur welche da sind, die heute keien Dienst leisten. Möglichkeit: Pflichtfeuerwehr.

In anderen Gegenden leidet die Tagesalarmsicherheit, weil die Kräfte teilweise schlicht überlastet werden. So sehr in den VB mit der "Durchseuchung" mit BMA auch mag. Aber wenn dadurch die EA FM zu oft vom Arbeitsplatz weg geholt werden, dann geht das irgend wann zu Lasten der Abkömmlichkeit. Es gibt für mich Objekte, da ist eine BMA mit Sofortaufschaltung umabdingbar (Kliniken, Pflegeheime,...). Dort, wo es aber "nur" um versicherungsrabatt geht ist m.E. zunächst eine Räumung = Personen-Selbst-Rettung ausreichend und die Feuerwehr würde aich noch mit verzögerter Alarmierung nach bestimmten Standards ausreichen. Zumindest während dem Regelbetrieb der Objekte.

Und natürlich werden FM auch gerne durch Kleinkram verschlissen, für den die Feuerwehr für zuständig gehalten wird, aber es de facto nicht sein müsste. Ich kann besipesweise erwarten, dass die Polizei in der Lage ist, ihre Streifenwagen bzw. Posten und Reviere mit einfachem gerät zur Türöfnung in Form von Fallenblechen/ -haken und Türrammen auszustatten. oder dass man Ölsppuren flächendeckend und zwingend an private Dienstleister überträt. Oder dass Umladearbeiten nach LKW-Unfällen nicht durch Einsatzkräfte durchgeführt werden dürfen! sodern dafür Privatfirmen beauftragt werden (die sich wie Ölspurbeseitiger entwickeln können, wenn es ein Betätigungsverbot für Einheiten der öffentlichen Hand gibt). Denn die allermeisten Arbeitgeber die ich kenne haben Verständnis dafür, wenn es um "richtige" Feuerwehrarbeit geht. Wenn sie allerdings erfahren, dass ihr Mitarbeiter die Straße kehren musste, während die dafür eigentlich vorgesehenen Stellen (z.B. in Form der Meistereien) sich einen faulen lenz machen und Bereitschaftdienste abbauen, dann sieht er das nicht ein. Und wenn in manchen Ländern irgend welche realitätsfernen "Prädikatsesamensjuristen" im Staatsdienst in dämlichen Urteilen Ölspuren zu Pflichtaufgaben der Feuerwehr deklarieren, dann schreibt man für diese "Helden" eben ausdrücklich ins Gesetz. "Zu Gefahren für die Allgemeinheit, für deren Beseitigung die Feuerwehr zuständig ist oder herangezogen werden kann, gehören ausdrücklich nicht Verunreinigungen von Verkehrsflächen, insbesondere durch Mineralölprodukte". dann hat da auch keine Schwarzrobe mehr was reinzuinterpretieren.

Und dann noch die Art der Alarmierung. Solange wir im heutigen Kommunikationszeitalter immer noch ins Blaue hinehin alarmieren, weil wir keine Ahnung von der Personalverfügbarkeit zum Zeitpunkt der Alarmierung haben, solange müssen wir uns nicht wundern, wenn die FM irgend wann nicht mehr kommen, weil sie nicht nur als "Redundanz" dienen wollen und dafür (subjektiv oder objektiv) ihren Arbeitsplatz gefährden.

Man muss also mehrere Ebene abschichten

1. Entlastung des vorhandenen Personals durch Abgabe von Tätigkeiten ggf. auch durch die änderung von Gesetzen.
2. Entlastung des vorhandenen Personals durch die Änderung der Alarmierungssystematiken und Anpassung der verwendeten Systeme auf die Welt im Jahr 2001 ff.
3. Entlastung von Personal in der freien Wirtschaft ggf. durch Vorhaltung bei Personal, das dazu beim Träger der Feuerwehr angestellt wird (nicht HA Wachen sondern Kräte mit EA-Ausbildung die in zweifverwendung andere Aufgaben in der Kommune übernehmen)
4. Gewinnung zusätzlichen EA-Personals, das dann von 1. - 3. profitiert. dazu kann auch meine Idee mit der "Feuerwehrmannquote" in Unternehmen beitragen.

Mehr dazu in verschiedenen Beiträgen in meinem Blog.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.264


Gesetzliche Hilfsfrist und Feuerwehr - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt