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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA52 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg786184
Datum05.04.2014 19:29      MSG-Nr: [ 786184 ]9648 x gelesen

Geschrieben von Mario L.Die Fragen, die ich mir bei solchen Quoten immer stelle sind, was macht ein Unternehmen, dass keine feuerwehrgeeigneten bzw. willigen Mitarbeiter hat?

a) welche einstellen
b) bezahlen


Geschrieben von Mario L.Mitgliedschaft in einer Feuerwehr kann nun wirklich nicht in der freien Wirtschaft als Einstellungskriterium gelten.

Warum nicht? Es gelten ja in manchen anderen Fällen auch andere komische Kriterien.


Geschrieben von Mario L.Oder muss man demnächste Mitarbeiter dazu zwingen, nicht aus Ihrer Feuerwehr auszutreten, nur um Strafzahlungen zu vermeiden? Muss ich Mitarbeiter nur noch vor Ort suchen, um meine Quote zu erreichen? Sind Pendler hier nicht unzulässig benachteiligt?

Es gibt sicherlich auch die Möglichkeit, Pendler für tagsüber anzurechen (denn ganz ehrlich, tagsüber ist ja unser Problem).



Geschrieben von Mario L.Oder suche ich mir einfach Mitarbeiter, die von weiter weg kommen, einer Feuerwehr angehören und somit eher nicht dazu neigen den Arbeitsplatz zu verlassen, nur um die Strafzahlung zu vermeiden?

s.o. Natürlich muss das so sein, dass es über den tag verteilt ist und vor allem tagsüber unsere Probleme gelöst werden.


Geschrieben von Mario L.Eine passende Entschädigung an die Betriebe auf der einen,...

Das ist schlicht nicht möglich. Schon der Verdienstausfall für Selbständige ist eine Wissenschaft für sich - und hat jede Menge Lücken.


Geschrieben von Mario L....als auch einen wirtschaftlich vernünftigen Personalansatz auf der anderen Seite.

Das sowieso. Auch heute schon wäre das sehr sinnvoll, um die vorhandenen Ressourcen zu schonen.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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