News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge | ||
Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 786183 | ||
Datum | 05.04.2014 19:22 MSG-Nr: [ 786183 ] | 9701 x gelesen | ||
Die Fragen, die ich mir bei solchen Quoten immer stelle sind, was macht ein Unternehmen, dass keine feuerwehrgeeigneten bzw. willigen Mitarbeiter hat? Mitgliedschaft in einer Feuerwehr kann nun wirklich nicht in der freien Wirtschaft als Einstellungskriterium gelten. Oder muss man demnächste Mitarbeiter dazu zwingen, nicht aus Ihrer Feuerwehr auszutreten, nur um Strafzahlungen zu vermeiden? Muss ich Mitarbeiter nur noch vor Ort suchen, um meine Quote zu erreichen? Sind Pendler hier nicht unzulässig benachteiligt? Oder suche ich mir einfach Mitarbeiter, die von weiter weg kommen, einer Feuerwehr angehören und somit eher nicht dazu neigen den Arbeitsplatz zu verlassen, nur um die Strafzahlung zu vermeiden? Ich denke weitere gesetzliche Auflagen an die Betriebe werden das Problem nicht lösen. Wir werden uns vermutlich eher mit den wirtschaftlichen Notwendigkeiten auseinander setzen müssen. Eine passende Entschädigung an die Betriebe auf der einen, als auch einen wirtschaftlich vernünftigen Personalansatz auf der anderen Seite. Hierzu zählen insbesondere Personalreserven auf der Wache (warum alarmiert man bei Bedarf kein 2. mal) bzw. Minimierung der beruflichen Ausfallzeiten durch sinnvolle Personalrückführung, wenn sie auf der Einsatzstelle entbehrlich sind. Viele Grüße Mario | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|