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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA | 52 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 786152 | ||
Datum | 05.04.2014 13:13 MSG-Nr: [ 786152 ] | 10203 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan K. Mich würde interessieren, ob auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen (ich beziehe mich beispielhaft auf den §12 Abs. 2 des FHSG NRW) schon einmal eine Freistellung eines Arbeitgebers durch die Gemeinde selbst oder eine Anzeige etc. erzwungen wurde. Da hast Du was falsch verstanden. Freistellung heißt in diesem Fall: FME/ DME/Sirene tut, Hammer fällt und auf geht es zum Einsatz. d.h. das Recht auf Freistellung wird durch reales Handeln schlicht um- und durchgesetzt und der Arbeitgeber hat (rein rechtlich) keine Handhabe, dies zu verhindern. Das "nicht freistellen" in diversen Artikeln beruht also schlicht auf Drohungen und Hinweisen des Arbeitgebers zwischen den Zeilen nach dem prinzip "denk daran, wer Deine Lohn zahlt" oder dem gedanken des Arbeitnehmers "wenn demnächst wieder mal Personal abgebaut werden muss und ich zu oft fehle...". Die Gerichte würde sich erst damit befassen müssen, wenn ein Arbeitnehmer auf Grund der Tätigkeit in der Feuerwehr einen beruflichen Nachteil erleiden würde und dies dem Arbeitgeber auch bewiesen werden könnte. Aber so blöd in eine Kündigung oder die Ablehnung bei einer innerbetrieblichen Bewerbung/ beförderung zu schreiben "weil sie bei der Feuerwehr sind" ist im Zweifel doch kein Arbeitgeber. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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