alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA52 Beiträge
AutorJan 8K., Magdeburg / ST786149
Datum05.04.2014 12:29      MSG-Nr: [ 786149 ]15020 x gelesen

Hallo liebe Feuerwehrgemeinde,

In der Presse liest man über ganz Deutschland verteilt Meldungen, dass es Schwierigkeiten bei der Freistellung der FA, insbesondere für Einsätze, gibt. Dort heißt es des öfteren "Die Arbeitgeber stellen die Feuerwehrangehörigen nicht für Einsätze frei" .

Mich würde interessieren, ob auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen (ich beziehe mich beispielhaft auf den §12 Abs. 2 des FHSG NRW) schon einmal eine Freistellung eines Arbeitgebers durch die Gemeinde selbst oder eine Anzeige etc. erzwungen wurde.

Diese Frage stellt sich mir rein aus Interesse, Tante Google hat mir dabei nicht viel geholfen.

Und welche Möglichkeit hätte FA Mustermann bzw die Gemeinde (als Feuerwehr) die Freistellung zu ermöglichen, da die Gemeinde ihn für Einsätze benötigt?

Es geht mir hier um keinen individualfall, ich selbst bin Studiumsbedingt momentan nicht Angehöriger einer FW. Mich wundert nur die Disparität zu Gesetz: "Laut Gesetz muss Freigestellt werden" und Gemeinde: "Bitte bitte könntet ihr wenn es grade passt freistellen?" .
Natürlich ist mir dabei klar, dass in manchen Unternehmen und Berufen eine Freistellung aufgrund anderer Pflichten nicht umzusetzen ist, auf solch eine Grundsatzdiskussion möchte ich aber nicht hinaus, mir geht es lediglich darum, ob so etwas schon einmal vorgekommen ist.

Gruß,

Jan

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.123


Umsetzung der gesetzlichen Freistellung von FA - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt