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Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDas mysteriöse Konto der Heider Feuerwehr110 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg785550
Datum25.03.2014 21:11      MSG-Nr: [ 785550 ]29000 x gelesen

Geschrieben von Heino K.Also hier in S-H ist die Satzung dafür verantwortlich - diese wurde in Abstimmung mit dem Innenministerium S-H erstellt und mußte von allen Feuerwehren beschlossen werden.

Dann erkläre mir mal, welche Rechtspersönlichkeit "die Feurwehr" hat, die sie dazu befähigen oder berechtigen sollte, eine eigene Satzung zu beschließen? Und nein, nur weil das mit dem IM abgestimmt ist ist das noch lange nicht rechtlich wasserdicht. Wenn es sich um eine kommunale Satzung handelt, dann muss diese m.E. vom Gemeinderat beschlossen werden. Nur dann erreicht sie rechtskraft gegenüber Dritten.

Das ist bei vereinen anders, da hast die Rechtspersönlichkeit des Vereins und der kann (und muss ggf. sogar) sich natürlich eine Satzung geben. Nur: das ist die FF ja gerade nicht. Die Mitarbeiter des Bauhofs oder der Stadtvewaltung können sich ja auch keine eigenen Satzungen geben und da z.B. eigene Gebühren festlegen.


Geschrieben von Heino K.Bei den Konten ist es so, daß i.d.R der Kassenwart dieses auf seinen Namen eröffnet und die Wehrführung als verfügungsberechtigte mit eingetragen sind - zumindest bei den meisten Feuerwehren die ich kenne.


Tödlich im Falle eine Privatinsolvenz, eines Erbfalles oder auch nur einer Pfändung gegen den "Kassenführer". Denn das ist dann im Zweifel rechtlich erst mal ihm zuzurechnendes Vermögen. Um da dann wieder ran zu kommen, muss man dann ggf. den Rechtsweg beschreiten. Nur: Wer sollte klageberechtigt sein? "Die Feuerwehr" wohl nicht, denn die gibt es rein rechtlich so gar nicht. Die Gemeinde? Dann müßte es ja eine Nebenkasse der Gemeinde sein, die entsprechenden regularien der Haushaltsführung unterliegt.

Wie schon mehrfach erklärt. Ich denke, dass da einfach in ganz vielen gegenden Deutschlands rechtlicher Murks gemacht wird, der einfach so gemacht wird weil es schon immer so gemacht wurde. Und weil sich keiner damit fachlich auseinander setzen will. Und weil auch vielen Gemeindeoberen und auch Stadträte überhaupt nicht klar ist, dass ihre Feuerwehr kein Verein ist, sondern den selben Status hat wie irh bauhof, ihre Verwaltung, ihre Bibliothek,...

Und ich stelle mir gerade den Volksaufstand der Pöstcheninhaber vor wenn man ihnen sagen würde, dass sie als Feuerwehr jetzt keine eigene Kasse mehr haben würden bzw. diese analog zum Sondervermögen nach §18 FwG Ba-Wü enger an die Gemeinde heranrücken würde...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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