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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRegelung regelmäßige Probefahrt5 Beiträge
AutorStef8an 8O., Schöngeising / Bayern785509
Datum25.03.2014 08:10      MSG-Nr: [ 785509 ]5332 x gelesen

Hallo,

tut mir leid, wenn ich eine dumme Frage stellen muss, aber ich habe hierzu keine Lösung finden können.

Bei der Vorbereitung zu einem Maschinistenlehrgang bin ich bei den Pflichten des Maschinisten wieder auf die regelmäßigen Probefahrten gekommen. Mir geht es jetzt um den Begriff "regelmäßige". Wir lehren, dass es 14-tägig sein soll und nun wollte ich mal nachforschen, wo das genau geregelt ist, konnte aber hierzu nichts finden. Schon im letzten Jahr bin ich über diesen Punkt gestolpert, hab es aber dann im Lauf der Zeit vergessen. In den FWDV-en konnte ich nichts finden. Es gibt im Internet diverse Präsentationen und Lehrunterlagen, in denen angegeben ist, dass die Probefahrten regelmäßig durchgeführt werden sollen und in einigen wird auch angegeben, dass es 14 Tage sein sollen. Gibt es eine Quelle (bspw. Ausführungsvorschrift) wo das geregelt ist?

Vielen Dank im Voraus!!

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Geändert von Stefan O. [25.03.14 08:13] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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