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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaHilfsanlaufstellen im Falle Ausfall kritischer Infrastruktur122 Beiträge
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen785256
Datum20.03.2014 15:08      MSG-Nr: [ 785256 ]22605 x gelesen
Infos:
  • 28.11.16 Kat-Leuchttürme
  • 19.03.14 Notfunkeferat des DARC e.V.
  • 19.03.14 Bundestagsdrucksache 17/5672: Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften am Beispiel eines großräumigen und langandauernden Ausfalls der Stromversorgung
  • 17.03.14 BBK: Kritische Infrastrukturen

  • Geschrieben von Christian B.Und wie Uwe S. schon geschrieben hat: Du kannst dem Schrebergärtner doch nicht, nur weil mal für drei Tage der Strom weg ist, verbieten seine Radieschen zu gießen. Also ja du kannst es, würde ich auch machen, das interessiert die meisten Leute nur nicht. Und dann müsste man die Maßname mit der Polizei durchsetzen, geht aber nicht wenn die Polizei durch den Stromausfall eh schon der erhöhten Einbruchgefahr entgegen wirken muss und sowieso unterbesetzt ist.

    Hier wäre es zu überlegen das Wassernetz abzuschiebern und den einzelnen Wohngebieten dann nach festgelegtem Plan für einige Zeit den Zugang zu erlauben, damit sie sich Vorräte anlegen können für die Zeit bis zur nächsten Öffnung . Oder Wasserversorgung nur über eine Ausgabestelle.

    Beispiele wo dies so gemacht wird :

    1. Besetzte Gebiete in Israel: Zugang zum Wasser für einen Tag/ Woche zum Auffüllen der Vorräte
    2. Madeira Wasserversorgung der PLantagen über die Levadas nach fest vorgegebnem Plan.

    So hätte man zumindst eine gewisse Möglichkeit der Regulierung. Das es nicht perfekt ist ist mir auch klar

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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