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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
| Thema | Hilfsanlaufstellen im Falle Ausfall kritischer Infrastruktur | 122 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen | 785223 | ||
| Datum | 20.03.2014 09:41 MSG-Nr: [ 785223 ] | 23035 x gelesen | ||
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Geschrieben von Volker C. Weil die Stadtwerke eine GmbH sind und es in RLP nicht Aufgabe der Stadtwerke ist, für die Ausstattung zu sorgen.Nur weil man eine privatwirtschaftliche Rechtsform hat, heißt es nicht, dass man nicht für Notfälle vorsorgt. In Wuppertal sind die Stadtwerke auch "privat", dennoch halten sie NEA und Trinkwasser behälter vor (Zwar nicht für den KatFall, aber für normale Vorfälle, wie Rohr- oder Leitungsbrüche). So etwas kann man auch in Plänen berücksichtigen. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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