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Netzersatzanlage , mobiler Generator mit Synchronisiereinrichtung und einer Leistung von mehr als 50kVA (THW)
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaHilfsanlaufstellen im Falle Ausfall kritischer Infrastruktur122 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen785223
Datum20.03.2014 09:41      MSG-Nr: [ 785223 ]23035 x gelesen
Infos:
  • 28.11.16 Kat-Leuchttürme
  • 19.03.14 Notfunkeferat des DARC e.V.
  • 19.03.14 Bundestagsdrucksache 17/5672: Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften am Beispiel eines großräumigen und langandauernden Ausfalls der Stromversorgung
  • 17.03.14 BBK: Kritische Infrastrukturen

  • Geschrieben von Volker C.Weil die Stadtwerke eine GmbH sind und es in RLP nicht Aufgabe der Stadtwerke ist, für die Ausstattung zu sorgen.Nur weil man eine privatwirtschaftliche Rechtsform hat, heißt es nicht, dass man nicht für Notfälle vorsorgt. In Wuppertal sind die Stadtwerke auch "privat", dennoch halten sie NEA und Trinkwasser behälter vor (Zwar nicht für den KatFall, aber für normale Vorfälle, wie Rohr- oder Leitungsbrüche). So etwas kann man auch in Plänen berücksichtigen.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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