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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaHilfsanlaufstellen im Falle Ausfall kritischer Infrastruktur122 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg785182
Datum19.03.2014 13:02      MSG-Nr: [ 785182 ]24505 x gelesen
Infos:
  • 28.11.16 Kat-Leuchttürme
  • 19.03.14 Notfunkeferat des DARC e.V.
  • 19.03.14 Bundestagsdrucksache 17/5672: Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften am Beispiel eines großräumigen und langandauernden Ausfalls der Stromversorgung
  • 17.03.14 BBK: Kritische Infrastrukturen

  • hallo,

    ev. lohnt es sich mal über den Tellerrand zu schauen und Kommunikationsexperten mit ins Boot zu nehmen:

    => Funkamateure

    Deren Verband, der Deutsche Amateur-Radio-Club e.V. ( DARC ) ist seit einigen Jahre wieder ins Sachen Notfunk recht aktiv:

    => Notfunkeferat des DARC e.V.

    Der DARC ist bundesweit vertreten.Er gliedert sich in 24 Distrikte und ca. 1050 Ortsverbände.

    Ein kleiner Teil der mehr als 40.000 im DARC organisierten Funkamateure sind auch im Notfunk aktiv.

    In der p.gifBundestagsdrucksache 17/5672: Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften am Beispiel eines großräumigen und langandauernden Ausfalls der Stromversorgung werden diese Experten erwähnt:

    9. Vernetzte Katastrophenbewältigung ohne Netz
    ...
    - Weitere Optionen bei einem Stromausfall sind die Errichtung provisorischer Feldkabelnetze, die Unterstutzung durch Funkamateure gemäß § 2 Absatz 2 Amateurfunkgesetz sowie der Ruckgriff auf Satellitenkommunikation. Die Kommunikation mittels Feldkabeln erfolgt mithilfe mobiler Stromerzeuger, die nach kurzer Zeit mit Treibstoff versorgt werden mussen. Dagegen sind die energietechnischen Anforderungen wird unabhängig von einer bestehenden und mit Strom versorgten Funkinfrastruktur ausgeubt. Übliche Funkgeräte sind mit Batterien, Autobatterien oder Solarzellen auch uber große Entfernungen zu betreiben. ...

    2.1.2.1 Rechtliche Grundlagen
    ...
    Erwähnenswert ist des Weiteren noch das Gesetz uber den Amateurfunk (AFuG), das in § 2 als Amateurfunkdienst einen Funkdienst definiert, der u. a. zur Unterstutzung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen werden kann. § 5 sieht fur den Not- und Katastrophenfall ausdrucklich eine Ausnahme fur das Verbot der Übermittlung von Nachrichten an Dritte (nicht Funkamateure) vor. Eine staatliche Inanspruchnahme des Amateurfunks im Krisenfall lässt sich daraus nicht ableiten, eventuell könnte die allgemeinere Norm des § 323c Strafgesetzbuch (Unterlassene Hilfeleistung) in diesen Fällen greifen und eine Pflicht des Funkamateurs zur
    kommunikativen Hilfe im Katastrophenfall begrunden. ...

    Funkamateure kennen sich in Funktechnik sehr gut aus. Sie haben eigene Funkausrüstungen deren Leistungsfähigkeit die der Funkausrüstungen der BOS in Teilbereichen deutlich überschreitet.

    Viele Funkamteure haben in ihren Autos Mobilfunkgeräte eingebaut mit denen sie in den 2m- und 70cm-Amateurfunkbändern mit z.B. 50 Watt Sendeleistung arbeiten können. In Deutschland gibt es sehr viele Amateurfunkrelais auf 2m und 70cm. (vergleichbar mit den BOS-4m-Relais). Ein Teil davon ist sogar notstromfähig bzw. kann mit wenig Aufwand auch ohne Stromnetz betrieben werden.

    So ist z.B. die Region Stuttgart durch einige netzunabhängige Amateurfunkrelais so gut versorgt das man aus dem Stand heraus dort ein regionales Notfunknetz auf diesen Amateurfunkfrequenzen betreiben kann. Wenn das nicht reicht kann ich mit einem Knopfdruck mein in das Auto eingebaute Mobilfunkgerät eine portable Relaisstelle erstellen und betreiben.

    Deutschlandweit:
    p.gifRelaisfunkstellen 2m / 10m in Deutschland -- Karte aus cq-DL 5/2013, im PDF-Format, 58 kByte
    p.gifRelaisfunkstellen 70cm in Deutschland -- Karte aus cq-DL 6/2013, im PDF-Format, 85 kByte

    Wie schon in der Studie erwähnt können die aufgrund Ihrer Ausrüstung und vor allem Ihres KnowHows sehr gut improvisieren und auch dann noch Funkbetrieb machen wenn alle anderen Kommunikationsnetze ausgefallen sind. Bei allen grossen Katastrophen waren Funkamateure in der Regel die Ersten die Informationen aus einem Schadensgebiet herausgebracht haben. ( hier gibt es Berichte ).

    Der Aufbau und der netzunabhängige Betrieb von Meldepunkte mit Weiterleitung der Meldungen ist ein Bestandteil des Notfunks wie ihn die Funkamateure betreiben.

    Ev. lohnt es sich da einfach mal Kontakt mit den Spezialisten aufzunehmen und anzufragen ob die auf lokaler Ebene Euch da unterstüzen.

    Da Funkamateure erst nach einer bestandenen Amateurfunkprüfung funken dürfen gibt es bei denen ein hohes technisches und betriebliches KnowHow. Das wird jetzt immer mehr erkannt.

    Es gibt schon Organisationen der BOS bzw. Behörden die jetzt anfangen Funkamateure zur Unterstützung mit ins Boot zu nehmen.



    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    Geändert von Jürgen M. [19.03.14 13:07] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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