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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abschlussbericht Zukunftsfähige Feuerwehrstrukturen in RLP | 36 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 784693 | ||
Datum | 09.03.2014 03:58 MSG-Nr: [ 784693 ] | 15479 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian S. Pseudo GW-L An diesem Punkt ist für mich die Diskussion beendet und ich werde mich zu diesem Thema nicht mehr äußern. Denn wer eine solche Aussage tätigt hat meiner Meinung nach nicht den Willen zur ergebnisoffenen Diskussion sondern möchte nur seine Argumente durchdrücken und andere diskreditieren. Zur Begründung für alle nicht ganz so technisch beschlagenenen Mitleser: Die DIN 14555-21 des "Gerätewagen Logistik GW-L1" (Trupp- oder Staffelkabine) fordert eine Mindestzuladung von 2.000kg. Die "Technischnische Richtlinie" des Landes Rheinland-Pfalz sieht für ein "Mehrzweckfahrzeug (MZF) 1" (vorzugweise Staffelkabine) ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t vor. Damit dürfte deutlich werden, daß wir über zwei verschiedene Kategorien von Fahrzeugen reden. Es würde ja auch niemand ernsthaft ein TSF aus Rheinland-Pfalz mit einem HLF20 aus Baden-Württemberg vergleichen. Genau das erfolgt aber hier quasi! | ||||
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