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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | 12 / 24h Dienste | 3 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 783509 | ||
Datum | 18.02.2014 12:07 MSG-Nr: [ 783509 ] | 6690 x gelesen | ||
Hallo, die Dienstzeiten sind in letzer Zeit ja immer ein Punkt für hitzige Diskussionen. Ich würde nun ger einmal die Rechtsgrundlagen sammeln, die verschiedene Dienste rechtfertigen. Ich kenne eine Stadt, da fahren die Beamte eine 48h Woche im 24h Dienst. Die Angestellten im Rettungsdienst würden gern auch 24h Dienste machen dürfen aber maximal 12h Dienste machen. Auch Sie müssen die 48h Woche arbeiten. Woher kommt die Unterscheidung zwischen Beamten und Angestellten? In einer Werkfeuerwehr (alles Angestellte) wird z.B. auch die 48h Woche im 24h Dienst gearbeitet. Dieses müsste ja im wesentlichen mit den Angestellten vergleichbar sein oder nicht? Vllt kann jemand der sich mit dem Arbeitszeitgesetzt auskennt diese Regelungen erklären. Vielen Dank Sebastian | ||||
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