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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaSchicht-Modell sorgt bei Rettungswache für Ärger   53 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg783473
Datum17.02.2014 22:37      MSG-Nr: [ 783473 ]4664 x gelesen

Geschrieben von Christian T.Mitarbeiter sind nun mal Menschen. Diese haben ihre ganz privaten Bedürfnisse und tatsächlich manchmal sogar Freunde oder noch besser Familien.


Richtig.


Geschrieben von Christian T.Schließlich kann und darf es nicht sein, das ein Mitarbeiter der für ein Unternehmen arbeitet auf die Idee kommt, das persönliche Interessen, Spaß an der Arbeit oder sonstige Dinge, die in den Bereich der sogenannten Millieufaktoren fallen (dazu zählen z.B. Wertschätzung durch den Arbeitgeber, gerechte Entlohnung, vernünftige Arbeitsbedingungen,....) vorbringt.

Doch, das darf es. Arbeit soll auch Spaß machen. Aber bei einer grundsätzlichen Änderung der Geschäftsgrundlage, wie m.E. durch die Rechtsprechung i.S. Bereitschaftszeit geschehen, kann man sich als Arbeitnehmer jedoch nicht nur die für einen positiven Seiten heraus picken. Sprich den bisherigen Arbeitsvertrag so auslegen, dass man nun entweder mehr Stunden anwesenheit am Arbeitsplatz bezahlt bekommt (da alles Abreitszeit ist) oder weniger arbeiten für das selbe Geld, da man die Arbeitszeit nun mit weniger Stunden Anwesenheit am Arbeitsplatz erreicht.

Und genau das ist m.E. in vielen Fällen geschehen. Nur: Dann geht die Kalkulation des Arbeitgebers, die dafür sorgt dass Geld in die Kasse kommt und die Arbeitnehmer überhaupt bezahlt werden können nicht mehr auf.

Wenn bisher eben 48h Anwesenheit (oder mehr) am Arbeitsplatz mit einem Betrag X Euro bezahlt wurden und die Arbeitsleistung in diesen 48h beliebig abgerufen werden konnten, dann ist das etwas anderes, als wenn man jetzt wahlweise für X nur noch 40h am Arbeitsplatz sein muss oder man für 48h Anwesenheit am Arbeitsplatz eben X + Y Euro bekommen soll.

Am liebsten wollten die Arbeitnehmer sicherlich weiter 48h am Arbeitsplatz sein, das am besten in 2 x 24h oder wenn es denn schon unbedingt sein muss 4 x 12 h und natürlich auch die ganzen 48h voll bezahlt bekommen. Ist ja alles Arbeitszeit.

Der Arbeitgeber hätte aber eigentlich dann rechnen müssen, das das gehalt bisher für 48h - 5X h "Arbeitszeit" bezahlt wurde und sagen müssen "gut, ich teile das monatsgehalt durch die bisherige Stundenzahl, das gibt den Stundensatz und damit rechne ich dann die neue 40h-Woche mit entsprechendem (niedrigeren) Monatsgehalt aus. Auch nicht wirklich schön, diese Lösung...


Diese Bereitschaftszeitproblematik ist i.d.R. (wenn man Klinikärzte mal außen vor lässt) ein überwiegendes nPol BOS Problem. Selbst bei der Polizei, als doch vergleichsweise artverwandte Truppe, gibt es keine vergleichbare Regelung mit Ruheräumen etc. Da bist Du, wenn Du Schicht hast i.d.R. auch schon immer durchgehend am arbeiten. Und A8 Polizeiobermeister ist nichts anderes als A8 Oberbrandmeister der Berufsfeuerwehr. Nur der eine arbeitet in seiner Schicht voll durch, der andere hat einen Ruheraum Der eine hatte immer schon öfters in der Woche kurze Schichten (da bei der Polizei keiner auf die Idee gekommen wäre, 24er Schichten zu fahren), der andere mußte in der Vergangenheit nur 2-3 Mal die Woche zum Dienst antreten.

Mit den einschlägigen Urteilen kam dann eben ein Paradigmenwechsel. mit den oben skizzierten Wünschen/ Träumen und Folgen. das beste aus beiden Welten geht eben nicht. Und unterm Strich wird es für die Arbeitgeber schon heute teurer. Denn wie gesagt, die monatlichen Bezüge werden ja im Vergleich zu bisher nicht gekürzt.



Geschrieben von Christian T.Gut, das es nicht nur "Arbeitgeber verschaff dir Vorteile" Gesetze gibt, sondern auch Arbeitsschutzregeln!

Komisch, dass die Arbeitsschutzregeln dann gerne mal keine Rolle spielen wenn es z.B. darum gehen würde, 24er-Schichten auch zukünftig zu erhalten. Da sind dann plötzlich Anzahl der Fahrten pro Woche und die teilweise exorbitanten Fahrtstrecken zwischen Wohnort und Dienstort (die man eben noch mit den 24ern geplant hat) ganz wichtig - und der Arbeitsschutzgedanke ganz unwichtig.


Geschrieben von Christian T.Wenn man deinen Beiträgen zum Thema "Arbeitnehmer" folgt, dann verliert man echt irgendwann den Glauben.

Ich versuche nur aufzuzeigen, dass es schlimmere Schicksale gibt, als zu arbeiten. Und dass man eigentlich mit etwas Nachdenken zu lösungen gekommen wäre, bei denen sich beide in die Augen geschaut hätten und alles weitgehend so gelassen hätten wie es bisher war, da beide dabei ihre Vorteile gehabt hätten. Da aber das offensichtlich nicht von beiden Seiten gewünscht war, muss man eben im gegebenen System "optimieren", d.h. in dem Rahmen, den eine (m.E. recht unsinnige) Rechtsprechung gesetzt hat unter den gegebenen Bedingungen (d.h. Geld = endlich, denn weder die Kommunen noch die RettD-Träger haben Gelddruckmaschinen im Keller stehen) eine möglichst hohe Outputleistung zu erzeugen.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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