| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Einsatz: Wer hat das sagen und wer darf übernehmen? | 29 Beiträge |
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wunstorf / Niedersachsen | 783100 |
| Datum | 11.02.2014 23:36 MSG-Nr: [ 783100 ] | 6202 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Ich war schon in meinen Grundfesten erschüttert und dachte ich hätte beim GF (niedersachsen) nicht richtig aufgepasst, so wie du das hier schreibst hab ich es auch gelernt... ABER: Bei allen Betrieben die unter das Bergrecht Fallen (also Bergbau aber auch Ölförderer etc.) Bleibt die Einsatzleitung bei der WF.
Flughafen wurde auch genannt, Flughafen ist keine WF im eigentlichen Sinn. Deren Grundlage ist die ICAO. Es kann durchaus sein, dass das Vorfeld aifgabe der Flughafen Feuerwehr ist, aber die Terminals und so ins Aufgabengebiet der kommunalen Feuerwehr fällt. Daher in so einem Fall am besten vorher klären und üben!
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