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Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritze
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
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Katastrophenschutz
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPA im Mannschaftsraum bei TSF / TSF-W - war: geschlossener Austritt einer Wehr weil es nicht nach ihrem Wunsch geht   45 Beiträge
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz782715
Datum05.02.2014 16:52      MSG-Nr: [ 782715 ]18705 x gelesen

Geschrieben von Christian F.Und damit wir einfach mal die Historie betrachten. Ein TSF-W sah nach der 1. Typenreduzierung in etwa so aus. d.h. ein Fahrzeug, das sich von einem TSF(ohne W) mit Kofferaufbau im Wesentlichen nur durch den (mit der TS verbundenen) Wassertank und eine Schnellangriffseinrichtung unterscheiden hat.

Serienfahrgestellt mit Serien-Doka. Ein Kofferaufbau hinten drauf. Fertig. Weit, weit weg von 7,5t. Und auch sonst keine "Spielereien" an Bord. Nur die Basics. Und bestimmt wäre eine der letzten Überlegungen gewesen, dass da unbedingt PA in den Mannschaftsraum müssen, weil sonst die Welt untergeht.


Das ist über 20 Jahre her. Kann man natürlich in Betracht ziehen, aber dann muss man ehrlicherweise auch mal den Vergleich folgender Typen heranziehen: LF8/6 (1991) <=> MLF (2014) ; LF16/12 ('91) <=> HLF10 ('14) ; LF24 ('91) <=> HLF20 ('14) ; LF16 TS ('91) <=> LF20 KatS ('14). Und dort ist man auch nicht stehengeblieben in der Entwicklung, es wurde nicht alles besser aber zumindest vieles anders.

Wobei das schon einen Hauch von "Godwins Law" hat: Der Grenzwert der Wahrscheinlichkeit, daß in einer endlich langen Diskussion im Feuerwehrforum jemand die "1.Typenreduzierung" erwähnt ist 1. (Cimolinosches Gesetz)

===

Also zurück zum eigentlichen Thema:

Es gibt ein TSF-W "Basismodell", welches tatsächlich nur das enthält was in der Norm gefordert ist und mit einer Serien-Doppelkabine auf einem Transporterfahrgestell mit einem zGG <6,3t darstellbar ist. Und es gibt diverse mögliche Zusatzbeladungen und technische Ergänzungen, die innerhalb des normativ erlaubten zGG möglich sind. Dazu gehören z.B. Motorsäge, Stromaggregat mit Beleuchtungssatz (+ weitere elektrisch betriebene Verbraucher dadurch möglich wie Tauchpumpe oder Säbelsäge), Verkehrsabsicherungsmaterial, Unterbaumaterial, erweitere Schlauchbeladung,... und auch PA-Geräte im Mannschaftsraum zum Anlegen während der Fahrt.

Das kann sinnvoll sein, muss es aber nicht. Man sollte sich aber nicht hinstellen und sagen, daß es per se auf einem TSF-W nie eingebaut werden darf da taktisch unsinnig. Es hat hier ja auch niemand den Weltuntergang prognostiziert, wie von dir geschrieben. Aber z.B. das was man an Gewicht und Kosten durch den Verzicht auf einen formstabilen Schnellangriff (früher Pflicht!) einspart, könnte man durchaus in PA-Geräte im Mannschaftsraum investieren. Taktisch sicherlich ein gewinnbringender Tausch!

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