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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt: Verwendung der Signalanlage per Dienstanweisung verboten | 39 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 782569 | ||
Datum | 04.02.2014 15:13 MSG-Nr: [ 782569 ] | 12546 x gelesen | ||
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Betrachten wir den Fall doch einmal losgelöst von der konkreten Kommune, die auch über modere Fahrzeuge verfügt. Übertragen wir den Fall auf eine kleine Kommune im Nirgendwo, die nur ein einziges richtiges LF hat, ebenfalls 27 Jahre alt, ohne Gurte im Mannschaftsraum und für Maschinist / GF. Gleiche Dienstanweisung. Und dann ? Hat die Feuerwehr nicht unverzüglich (!) nach Alarmeingang die Alarmabarbeitung zu beginnen. Bedeutet nicht "unverzüglich" nach den einschlägigen Feuerwehrgesetzen, Kommentaren, Vollzugbekanntmachungen etc. im Falle eines Brandes die Fahrt zum Einsatzort mit Sondersignal, wenn Menschenleben oder große Sachwerte gefährdet sind ??? Eine derartige Dienstanweisung ohne Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde (Regierung) ? Ich würde eine solche Dienstanweisung NICHT erlassen. Das Unfallrisiko ist nicht die SoSi sondern die Fahrweise des Maschinisten oder Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer. Um derartige Gefahren auszuschließen sollte man dann hier auch eine kommunale Dienstanweisung für alle Anwohner, Besucher etc. von "Nirgendwo" erlassen. Und schon ist das Ganze nur noch absurd. o.k. im konkreten Fall geht es darum die Verwaltung vorzuführen..... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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