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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt: Verwendung der Signalanlage per Dienstanweisung verboten | 39 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 782542 | ||
Datum | 04.02.2014 10:04 MSG-Nr: [ 782542 ] | 13922 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jan P. Ist so etwas überhaupt rechtlich haltbar ? Ich gehe davon aus, dass die Anweisung zum Verzicht der Ausnutzung des vom Gesetzgeber gewährten gesetzlichen Ramens haltbar ist. Schlimmstenfalls wird halt ein definiertes Schutzziel nicht ganz eingehalten. Ich habe jetzt nur Bedenken, dass sich solch eine neue "Musterlösung" dann als kostengünstige Ersatzmaßnahme herumspricht. Kommandant: "Ich will Sicherheitsgurte im Einsatzfahrzeug nachrüsten lassen." Verwaltungschef: "Sie wollen Sicherheitsgurte nachrüsten? Schreiben sie eine Anweisung auf Papier, das ist billiger und wurde in Gemeinde xy schon erfolgreich umgesetzt!" [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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