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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt: Verwendung der Signalanlage per Dienstanweisung verboten39 Beiträge
AutorJan 8P., Arnsberg / NRW782527
Datum04.02.2014 07:48      MSG-Nr: [ 782527 ]21010 x gelesen
Infos:
  • 04.02.14 Schloß Holte-Stukenbrock: Fahrzeug zu alt: Ohne Martinshorn zum Einsatz
  • 04.02.14 Fahrzeuge der Feuerwehr Schloß Holte-Stukenbrock
  • 04.02.14 Schloß Holte-Stukenbrock - Feuerwehr muss weiter auf Fahrzeuge warten

  • Moin zusammen,

    ich bin heute morgen etwas erstaunt über diesen Artikel gestolpert:

    http://www.nw-news.de/owl/kreis_guetersloh/schloss_holte_stukenbrock/schloss_holte_stukenbrock/10330032_Ohne_Martinshorn_zum_Einsatz.html

    Kurzfassung:

    Wegen fehlender Anschnallgurte im 27 Jahre alten Fahrzeug untersagt der Löschzugführer per Dienstanweisung die Verwendung der Signalanlage im Einsatzfall. So zumindest der Pressebericht.

    Ist so etwas überhaupt rechtlich haltbar ?


    Ich persönlich denke, dass der Bericht etwas sehr überspitzt geschrieben ist, zumal laut Homepage der Löschzug Stukenbrock auch modernere Fahrzeuge besitzt. Trotzdem würde mich die rechtliche Einschätzung interessieren.

    Dieser Post gibt nur meine ganz private Meinung wieder und steht in keinem Zusammenhang mit irgendwelchen Organisationen, Institutionen, Firmen o.ä.

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