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Unfallkasse
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaDruckwasserdichte Steckverbindungen.... neue UVV-Vorgaben!41 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW782120
Datum29.01.2014 19:24      MSG-Nr: [ 782120 ]9294 x gelesen
Infos:
  • 29.01.14 FUK-Empfehlung zu druckwasserdichten Steckverbindungen (IP 67)
  • 29.01.14 Was bedeutet IP-Schutz ?

  • Geschrieben von Hanswerner K.Dazu gehört auch das Auswechseln des Steckers. Es gibt ja auch den Reparaturfall. Deshalb ist es zulässig einen Schukostecker an ein Gerät der SKII anzubringen. Allerdings darf der Schutzleiter nicht benutzt werden. D.h. er ist im Kabel schon nicht vorhanden oder im Gerät muß er so befestigt und isoliert werden, das er auch mit nichtberührbaren, betriebsisolierten, leitfähigen Teilen nicht in Berührung kommen darf.
    Das ein Stecker für eine höhere IP-Schutzklasse auch mit dem Kabel korrespontieren muß um den IP-Schutzgrad zu erreichen ist ja wohl klar. Genau so muß ein "Ersatzkabel" den Anforderungen der Gerätenorm(en) (s.o.) entsprechen. Es ist nicht generell H07R... gefordert, aber natürlich vorteilhaft. Ohne alles im Kopf zu haben, sind bis 10A Nennstrom glaub ich 1mm^2 zulässig, erst darüber ist 1,5mm^2 erforderlich. Liegt aber auch an der geringen Länge von Netzanschlußleitungen.
    (Anm.: in den USA ist trotz 110V und SKII häufig ein Schutzleiteranschluß an ein betriebsisoliertes, nichtberührbares, leitfähiges Teil gefordert! - also es spinnen manchmal nicht nur die "Engländer"... ;-)))


    schon mit dem Kabel gehts los, um das zu tauschen muss das Gehäuse geöffnet werden, da gibts dann die nächsten Diskussionen um Garantie usw....

    Der getauschte Stecker am 2-adrigen Kabel oder am Kabel ohne Schutzleiteranschluß mit den möglichen Problemen in der (automatisieren) Geräteprüfung war aber da der eigentliche Hinweis...


    Geschrieben von Hanswerner K.Viel interessanter halte ich in den Zusammenhang aber: Alle (also mind. 98%) aller "handgeführten ..." haben selbst nur IP20! - d.h. Schutz gegen Feuchtigkeit = 0!!!
    Unsere Bohrer, Hämmer, Sägen und Schleifer dürfen also bei Regen nicht im Außenbereich benutzt werden. Oder unter der Gefahr vom Löschstrahl partiell oder temporär getroffen zu werden...
    Und jetzt? - Ein Stecker IP67 hebt die IP-Klase des Gerätes auch nur um 0!


    ich weiß, die UK vertritt aber die Auffassung, dass die Stecker im Wasser liegen (daher IP 44 o.ä. nicht ausreichend, IP 67 das Mindeste) die Geräte jedoch keine Probleme machen.... (Ich seh das Problem viel eher am völlig ungeschützten "Serien-Werkstattt-Gerät" (Säbelsäge, Elektrokettensäge, Bohrmaschine, Trennschleifer uvm.) und viel weniger im Bereich der Kabel (da v.a. eher noch das Stabilitäts-/Überfahrproblem) oder Stecker...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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