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Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWer zahlt wenn es brennt?15 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern780640
Datum10.01.2014 16:49      MSG-Nr: [ 780640 ]3049 x gelesen

Ich antworte mal als Ehemann einer Frau, die bei einer bekannten großen Versicherung im Vertrieb tätig ist.

Alles was das "nackte" Gebäude betrifft ist in der Gebäudeversicherung inbegriffen. (Ich hoffe, die Gebäudebrandversicherung ist auch bezahlt).

Würde man in Gedanken das Haus auf den Kopf schütteln: Alles was an Einrichtung jetzt herausfällt fällt unter die Hausratversicherung.

Hat der Nutzer der Wohnung, von der der Brand ausgeht eine Hausratversicherung, so zahlt die Hausratversicherung im Rahmen der Vertragsbedignungen seinen Hausratschaden.

Die Bewohner der anderen Wohnungen, die ursächlich durch die Brandwohung geschädigt worden sind, müssen Ihren Hausratschaden bei Verursacher geltend machen. § 823 BGB "wer vorsätzlich oder fahrlässig..." Bei den Summen, die da schnell zusammen kommen können, kann man nur hoffen, das da eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorliegt.

Einzelfallabhängig ist es u.U. denkbar, dass sich da Hausratversicherungen der betroffenen anderen Parteien mit der Versicherung des Verursachers zusammentun um eien schnelle Regelung aus Kulanzgründen zu erzielen. Kann... muß aber nicht. dann darf jeder Geschädigte vor Gericht ziehen.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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