News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Alarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort | 116 Beiträge | ||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 780248 | ||
Datum | 06.01.2014 02:12 MSG-Nr: [ 780248 ] | 50036 x gelesen | ||
Wie sieht dir Runde folgende These: die Feuerwehr wird nur bei eingeklemmten Personen zu einem schweren VU alarmiert. Wenn niemand eingeklemmt ist ist es Sache es Rettungsdienstes und der Polizei. Es fallen Kosten an, die ggf die Versicherung des Verursaches nicht tragen. (Lassen wir BAB mal außen vor, da es dort eher anders gehandhabt wird). Ferner gehe ich bei dieser Diskussion von RLP aus, mag sein dass andere Bundesländer mit anderen Gesetzen hier abweichende Regelungen haben. Provokant gesagt jetzt - aber das spielt sich seit einiger Zeit so ab. Der Rettungsdienst ist nicht für die technische Rettung ausgebildet und ausgerüstet. Es gibt zahlreiche Gefahren an einer solchen Einsatzstelle, die, für mein dafürhalten, in den orginären Aufgabenbereich der Feuerwehren gehören. Brandschutz, der Absicherung gegen auslaufende Gefahrstoffe, Unterstützung bei der Rettung (z.B. erweiterte Zugangsöffnungen, Dachentfernung usw.) sind hier klare Aufgaben der Feuerwehr. Dass die Feuerwehren, zumindest auf dem Land, zumeist sogar schneller am Unfallort als POL und RD sind,würde eine Alarmierung zwar nicht alleine rechtfertigen, jedoch sprechen ja wie bereits ausgeführt gute andere Gründe dafür. Sollte es da nicht ein generelles Hinterlegen der entsprechden Einheiten im Alarmierungssystem einer ILS bem Stichwort schwerer VU (ggf bei mehreren Personen) geben? Warum gerade in dieser Anfangsphase wertvolle Zeit verschleudern, warum 15 Minuten warten um dann von den eingetroffenen RDen nachalarmiert zu werden um den Brandschutz sicher zu stellen? Ein Mitarbeiter der Verwaltung argumentierte mit einer Nichtzuständigkeit wenn niemand eingeklemmt wäre und den Kosten - dünnes Eis? Ein in meinen Augen schwaches Argument. Unbestritten wird die Feuerwehr vielfach für alles mögliche, auch unsinnig, alarmiert. Aber gerade da, wo es drauf ankäme so übervorsichtig??? Abwägung durch den Disponenten? Vorgaben vom Wehrleiter? Wie wird es in der Forumgemeinde gehandhabt? Generell VU, nur bei Klemm, nur auf Nachforderung? Bin auf die interessante Diskussion gespannt. Gruss | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|