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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frage zu Löschwasserschaden durch Brand auf Nachbargrundstück | 11 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 780075 | ||
Datum | 03.01.2014 23:41 MSG-Nr: [ 780075 ] | 2759 x gelesen | ||
Geschrieben von bernd j. Sollte man zwecks Beweissicherung/en vielleicht überlegen, Anzeige gegen unbekannt zu stellen ? In dieser Konstellation würdest du dich mit einer Strafanzeige selber strafbar machen, im Falle einer Verurteilung drohen dir dann Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Insofern würde ich ein solches Vorgehen eher nicht empfehlen. | ||||
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