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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNachlese des Forum Sicherheit der Feuerwehr-Unfallkassen8 Beiträge
AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen779063
Datum18.12.2013 13:17      MSG-Nr: [ 779063 ]1742 x gelesen

In der Diskussion zur Frage des Versicherungsschutzes im Feuerwehrdienst bei Vorschäden ist die Regierungserklärung absolut die falsche Lektüre!

Die Bundesregierung könnte Änderungen im SGB VII vornehmen. Da dies für ALLE gilt, die in der GESETZLICHEN Unfallversicherung versichert sind, ist die Sonderstellung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ALLEIN rechtlich problematisch und undurchführbar.

Der (aus meiner Sicht) einzig gangbare Weg wurde im Forum Sicherheit der HFUK Nord vorgestellt! (Übertragung der Aufgabe im jeweiligen Landes-Brandschutz- bzw. Feuerwehrgesetz auf den zuständigen Unfallversicherungsträger).

Ich sehe schon jetzt eine breite Protestwelle aus dem Forum auf mich zurollen wegen der "umständlichen juristischen Konstruktion und Ausdrucksweise". Aber eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

Die pauschale Aussage "Ihr seid bei allen Tätigkeiten in der Feuerwehr versichert" von einigen Vorgesetzten schätze ich gar nicht, weil sie einfach falsch ist. Natürlich gibt es spannendere Lektüre als das SGB VII und die damit zusammenhängenden Vorschriften. Aber nur, wenn man dort gelesen (und auch verstanden!) hat, wie die GESETZLICHE Unfallversicherung funktioniert, kann man richtige Aussagen machen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Harald



Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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