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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Feuerwehrzufahrt | 26 Beiträge | ||
| Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 778613 | ||
| Datum | 08.12.2013 23:50 MSG-Nr: [ 778613 ] | 5619 x gelesen | ||
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Geschrieben von Steffen W. Dazu habe ich schon die Aussage der Polizei erlebt: "Geht uns nix an... warum haben sie uns überhaupt angerufen?" Obwohl Bei uns so , das Ordnungsamt Nachts ( zw. 21-8 Uhr) nicht tätig werden darf und Pol. nur tätig wird, wenn FW mit Roten Autos bereits da steht eine Aussage, die ich kenne. Bei einer blockierten Ausfahrt/Garage ist es laut Polizei einem Blockiertem zuzumuten mit 15-20 Zügen vorbeizufahren , bzw. je nach Ziel mit dem Taxi/ÖPNV zu fahren und dann die Kosten auf dem Zivilwege vom Störer einzufordern. Dies ist meine Meinung. | ||||
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