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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frage zur Verankerungen der FTZ in den Brandschutzgesetzen der Länder | 8 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Hohenstein / Thüringen | 776703 | ||
Datum | 06.11.2013 20:20 MSG-Nr: [ 776703 ] | 2805 x gelesen | ||
Hallo, ich versuche im Moment mal die Verankerung der Feuerwehrtechnischen Zentralen(-zenten) als mögliche Pflichtaufgabe der Landkreise/kreisfreien Städte und die Aufgabenverteilung bei der (Kreis)ausbildung in den Brandschutzgesetzen der Bundesländer Thüringen, Bayern, Hessen, Sachsen Anhalt und Niedersachsen zu vergleichen. Von Interesse ist Bayern und Hessen (FTZ und Ausbildung). Grüße aus Nordthüringen Thomas Evers ... Erst wenn das letzte Feuerwehrauto eingespart wurde und kein Freiwilliger mehr ein Ehrenamt ausübt, dann merken wir, dass Geld allein kein Feuer löschen kann! Ich vertrete hier nur meine persönliche Meinung (Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1.GG), nicht die meiner Feuerwehr, der Gemeinde oder des Kreisfeuerwehrverbandes Nordhausen e.V. | ||||
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