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RubrikKommunikationstechnik zurück
Thema1.500 Euro Geldstrafe für Funk mithören22 Beiträge
AutorKatj8a R8., Koeln / NRW776255
Datum01.11.2013 15:03      MSG-Nr: [ 776255 ]4744 x gelesen
Infos:
  • 11.03.16 Feuerwehrmann hörte Polizeifunk ab

  • Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.heftig... v.a. wenn ich das im Verhältnis zu anderen Strafen so sehe..

    Naja, das könnte sich zwar aus dem in der Bundesrepublik tatsächlich nicht abzustreitenden Nord-Süd-Gefälle bei den Strafen ergeben.

    Ich sehe das aber genauso wie Sven, dass das eher an der Anzahl der Taten von 900 (!) liegen dürfte.
    Das ständige Mithören ist eben kein Dauerdelikt, sondern wird jeweils gesondert gewertet - vergleichbar mit 900 Mal betrunken Autofahren.

    Wenn man die Beweise gegen sich auf der eigenen Festplatte sichert, dann ergeben sich eben auch mal solch hohe Zahlen, die sonst wohl nie nachzuweisen gewesen wäre.

    Vor diesem Hintergrund ist der Kamerad mit der Anzahl der Tagessätze noch ganz gut weggekommen, auch wenn er in der Tat nun vorbestraft ist.

    Gruß
    Katja

    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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