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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Gefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers | 71 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 775620 | ||
Datum | 25.10.2013 12:45 MSG-Nr: [ 775620 ] | 14448 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. meine Frage hat sehr wohl was mit Feuerwehrs zu tunMeiner Meinung nach nicht. Hier geht es nur darum, ob eine Kennzeichnung erfoderlich ist oder nicht. Wir (die Feuerwehr) sind aber aber nicht für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung zuständig, sondern nur für die Bekämpfung der daraus entstehenden Gefahren. Es macht für meine Einsatztaktik keinen Unterschied, ob der LKW mit Yacht nun nach ADR, wegen 1050 Liter Diesel gekennzeichnet ist oder nicht, weil es nur 200 Liter Diesel und 8 Propanflaschen (á 30kg) sind. Ne, es macht schon einen Unterschied, aber den seh ich ja erst wenn es rumst... Geschrieben von Jürgen M. für Feuerwehrs sicherlich interessantist das es gekennzeichnet ist und was denn das dann heißt. Geschrieben von Jürgen M. Dein Einwand ist daher unbegründetdazu erspare ich mir jetzt meinen Kommentar... Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Thomas B. [25.10.13 12:46] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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