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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Gefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers | 71 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8K., Bamberg / Bayern | 775563 | ||
Datum | 24.10.2013 23:26 MSG-Nr: [ 775563 ] | 16606 x gelesen | ||
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Geschrieben von Hanswerner K. Ich würde dringend vor dem Vorschlag warnen! Es brennen auch so genügend Gerätehäuser ab. Und man mache sich mal kundig bzgl. steigenden Methanolgehalt und Wirkung auf Dichtungen incl. deren Ablagerungen im restlichen System und hiesiger Nebenwirkungen... Wo wir gerade dabei sind. Im Maschinistenlehrgang wurde mal erzählt, dass wenn der Kraftstoffhahn offen ist, man eigentlich nicht fahren darf bzw. einen Gefahrgutschein benötigt. Das hat mich schon immer ein wenig verwundert. Ist da etwas dran? | ||||
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