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Löschgruppenfahrzeug
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themawann Müller, Meier, Schulze zur ''die Feuerwehr'' werden34 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg775435
Datum23.10.2013 16:55      MSG-Nr: [ 775435 ]8004 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Stefan J.Welche rechtliche Bindung hätte in diesem Zusammenhang eine AAO?

Wenn ein Fahrzeug mit Sondersignal fährt obwohl es nicht explizit angefordert wurde und es bei dieser Alarmierung auch nicht in der AAO steht dürfte das bei der Bewertung der Sonderrechtsfahrt in Falle eines Unfalls schon eine Rolle spielen.

Dürfte rechtlich gesehen so ähnlich sein wie wenn die Nachbarfeuerwehr ohne Anforderung zu einem Brand im Nachbarort fährt. Wenn es da bei der Anfahrt kracht gibt es auch ein rechtliches Problem.

Ich kann mir da auch vorstellen das die rechtliche Bewertung zwischen einem Einsatz im eigenen Ausrückebereich und einem Einsatz als nachbarschaftliche Hilfe unterscheidet.

Innerhalb des Ortes legt die Gemeinde ja selbst fest was wann wie rausfährt.

Typische Beispiele sind da z.B. der überörtliche Einsatz einer Drehleiter, eines Rüstwagens usw.

Da wird normalerweise ja nur das Sonderfahrzeug angefordert. Wenn dann die Stützpunktfeuerwehr von sich aus einen Löschzug als Add-On mitschickt könnte das im Falle eines Falles Probleme machen.

Die Drehleiter ist ja auf Anforderung unterwegs. Das LF bzw. der restliche Teil des Löschzuges aber nicht. Für diese Fahrzeuge entfällt ja dann die Notwendigkeit mit Sondersignal zu fahren.

Anders sieht es aus wenn die Nachbargemeinde explizit einen Löschzug nachalarmiert.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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