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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | EN 1846-2 und die Gerätehalterungen (war: StLF mit 1000l Tank.) | 1 Beitrag | ||
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 775336 | ||
Datum | 22.10.2013 10:57 MSG-Nr: [ 775336 ] | 1790 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F.
Ich habe mich damals sehr gewundert über Dein Statement. Als ich diese Tage in Perinorm schmökerte, fiel mir Deine Behauptung ein, und ich habe mal nachzuschlagen versucht, was gemeint gewesen sein könnte. Vorausgeschickt: Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an Feuerwehrfahrzeuge (Sicherheit und Ergonomie beim Zugang zu Mannschafts- und Geräteräumen etc.) stehen in der EN 1846, nicht in einer nationalen Norm. Seite 21 von EN 1846-2: "Kabinen von Fahrzeugen der Kategorie 3 müssen mit einem Überroll-Schutzsystem oder einem Umkippschutz-Aufbau (en: Roll-over protective structure (ROPS)) ausgerüstet sein, sofern nicht die Risikobewertung des Herstellers gezeigt hat, das das Risiko für Überrollen und Umkippen nicht signifikant innerhalb der durch den Anwender festgelegten Grenzen der bestimmungsgemäßen Anwendung liegt. <...> Die Scheiben des Mannschaftsraums müssen mindestens den gleichen Schutzgrad bieten, wie der für die Seitenscheiben der Fahrerkabine vorgeschriebene Mindestwert. <...> 5.1.2.2.2 Schutz der Besatzung Bei einem Unfall oder während einer Notbremsung muss ein unbeabsichtigtes Lösen von befestigten Ausrüstungsteilen entweder durch eine physikalische Trennung oder sichernde Vorrichtungen für die Ausrüstung verhindert werden, die eine negative Beschleunigung von 10 g in Fahrtrichtung aushalten. Bei Fahrzeugen mit einem signifikanten Überrollrisiko (z. B. Kategorie 3) müssen die befestigten Ausrüstungsteile gesichert verbleiben, wenn sie umgekippt werden." Die VORGABE ist also überhaupt nicht das Problem! Daß Fahrzeuge der Kategorie 3 (geländegängig) ein erhöhtes Überschlagsrisiko haben, wenn sie tatsächlich im Gelände eingesetzt werden, entspricht der Lebenserfahrung. Wenn man sie deshalb mit einem Überrollschutz auszustatten vorschreibt, ist es nur konsequent, wenn Gerätehalterungen nicht nur für 10g, sondern auch für den Überschlag ausgelegt werden sollen - im Mannschaftsraum, oder, wenn keine physikalische Trennung vorliegt, natürlich auch im Geräteraum. Allerdings gibt es in ganz Deutschland nur ein paar Handvoll Kategorie-3-Fahrzeuge (geländegängig). Was aus einer völlig logischen VORGABE bei einer Abnahme gemacht wird, können die Normenverfasser vermutlich nur schwer vorhersagen. Mit besten Grüßen Hans-Joachim | ||||
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