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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaGesetzliche TK-Notrufverpflichtung weiter in Bewegung ?1 Beitrag
AutorJako8b E8., Düsseldorf / NRW774023
Datum03.10.2013 16:16      MSG-Nr: [ 774023 ]2007 x gelesen

Die technische Realisierung von Notrufen (110/112), von auslösenden Anrufer in welchem Telekommunikationsnetz (Festnetz oder Mobilfunk, Kabelnetzbetreiber sowie VoIP-Varianten) auch immer; in Richtung örtlich jeweils korrekt zugeordneter Notrufabfragestellen, bleibt weiter in Bewegung.

Es ist kein Geheimnis, das einige Telekommunikationsnetzbetreiber die heutigen gesetzlichen Realisierungsvorgaben nach und nach kippen wollen. Teils aus Kostengründen (weil mit erheblich vorzuhaltendem Betriebsaufwand verbundes), teils aus Gründen der Gleichbehandlung, z.B. mit VoIP-Providern, denen hier leider von der Bundesnetzagentur auf dem Verfügungsweg viel zu weit entgegen gekommen wurde.
Viele TK-Netzbetreiber verweisen im NGN-Zeitalter (z.B. mit einer höchst unsicheren Stromversorgung im Krisenfall) entweder auf die über 100-Millionen ausgegebenen SIM-Karten in deutschen Mobilfunknetzen, die ja für die Alarmierung von Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr ausreichen müssten, demnächst ergänzt um eCall-Möglichkeiten aus Kraftfahrzeugen; oder auf technisch fehlende und noch nicht (!) abgeschlossene Normierungen, um beispielsweise Notrufe über VoIP (Voice over Internet; bzw. Telefonbetrieb über das Internet) "kostengünstig, technisch eindeutig und sicher" ortsrichtig lokalisieren und an die ca. 400 bundesweit hoffentlich standardisierten Notrufabfragestellen weiterzuleiten.

Regulatorisch hätte (!) beispielsweise die Bundesnetzagentur das Recht den VoIP-Providern mit nomadischer (ortsveränderlicher, bzw. räumlich variabler) Nutzung von Teilnehmerrufnummern (aus Ortsnetzen) vorschreiben, welche der technisch ausformuliert vorliegenden Normierung (in Europa ETSI) zur Lokalisierung von VoIP-Notrufen zu verwenden wäre. Dazu wären aber ergänzende Regulierungsvorschriften für öffentlich im TK-Wettbewerb vorgehaltene IP-Netzinfrastrukturen bei völlig unterschiedlichen Anbieterinteressen notwendig, die technische Ortsinformationen erfassen und auswertbar an Notrufabfragestellen weiter reichen. Soweit diese dazu in der Lage wären bzw. solche Notrufstandards erfüllen.
Die letzte nationale Vorgabe bzw. Regelung aus der Zeit der Deutschen Bundespost stammt aus dem Jahr 1972!

Weil auch hier technisch versierten BOS-Repräsentanten aus den Ländern (Repräsentanten aus Kommunen!) bei bundesweit gestalteten Rechtsnormen kaum in spürbar Erscheiung treten, fällt es nicht nur den TK-Anbietern sehr leicht, hier die Öffentlichkeit im eigenen Sinne zu beeinflussen. Die föderalistische Kleinstaaterei bei BOS-Interessen tut ein überiges, die eigentlich zu beklagende Fehlentwicklung weiter zu vernebeln. Anbieter von IT-Leitstellenlösungen freuen sich, noch jede noch so spezielle Notrufabfrageoption implementieren zu dürfen. Partielle Adaptionen an unscharfe Leitstellenbetriebsgrundlagen kosten nicht nur einmal Geld. Warum gibt es eigentlich keinen Verband von BOS-Notrufabfrage- oder Digitalfunknutzern, um endlich mal eigenständige und längerfristige Anforderungsgrundlagen aus Sicht der zahlungspflichtigen Nutzer (nicht Ministerien) auszuformulieren und weiter zu entwickeln?

Technische TK-Notrufrichtlinien tangieren überhaupt nicht das Thema "Netzneutralität", sondern erfordern regulatorisch bundesweit (!) zwingende Vorgaben für ortsveränderlich nutzbare VoIP-Teilnehmerrufnummern. Unabhängig von IP-Lokalisierungskonzepten sind natürlich auch GPS-Identifizierungkonzepte denkbar. Leider drückt sich aber die Führung der Bundesnetzagentur wie immer vor regulatorisch/operativen Realisierungsvorgaben bei TK-Unternehmen. Überhaupt erkennbare Aktivitäten dauern wenn überhaupt Jahre, wobei selbst abenteuerliche Ausweichargumentationen kaum kritisiert werden. Der Markt wird es sicherlich bei der eingangs schon zitierten Interessenlage irgendwann richten. Darauf warten ja alle BOS seit der ersten Verfügung der Bundesnetzagentur; als virtuell über VoIP-Provider abgeleitet zuteilbare Ortsnetzrufnummern vor fast 10 Jahren (!) erstmals ortsveränderlich (über xDSL-Anschlüse) eingesetzt werden durften.

Auf Veranlassung eines TK-Beratungsunternehmens (!) soll am 17.10. in Hannover, sowohl mit Vertreter aus der TK-Branche, als auch mit Referenten aus der Bundesnetzagentur, die Hintergründe und mögliche "Lösungsansätze" erörtert werden.
http://www.doksysteme.de/dok-notruf-tag/

Man kann nicht nur für solche Veranstaltungen hoffen, das fachlich versierte und zielorientiert argumentierende BOS-Vertreter zum Gesamtthema NOTRUF nachhaltig die legitimen Interessen der öffentlichen Gefahrenabwehr sowie Polizei in die Waagschale werfen werden. Wenn hier nicht endlich gehandelt wird, steht rechtlich die durchgängige Notrufverpflichtung für sämtliche Anbieter von TK-Teilnehmerprodukten zur Disposition. Erst hier und da (siehe nomadische VoIP-Entwicklung); zeitnah und lokal zutreffende Notrufzustellungen werden allmählich abnehmen (also weiter zum eigentlichen Ziel vermittelt werden müssen); bis solche fragwürdigen Trends faktisch als Regelfall hingenommen werden.

Überzogen ?? Den verweise ich auf die gesetzliche Entwicklung bezüglich des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG), welches für Krisen- und Katastrohenfälle lediglich eine kaum einklagbare Vorgabeverpflichtung für TK-Betreiber darstellt.


Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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