alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Rettungsboot
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFührerschein, Privatgelände, war: Helgoland4 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW771653
Datum28.08.2013 09:56      MSG-Nr: [ 771653 ]2833 x gelesen

Geschrieben von Michael W.Mir ging's auch nicht um das Fahren auf dem Trailer sondern um das Bootfahren an sich. Während es den Helgoländern erst gar nicht möglich ist, mit ihrer DL ohne umständlichen Schiffstransport anderen Verkehrsraum zu erreichen, ist es sonstigen Feuerwehren mit Boot recht einfach möglich, auf dem überlicherweise genutzen Trailer recht einfach auch Gewässer zu erreichen, auf denen sonstiger Boots- oder gar Schiffsverkehr herrscht, es könnte auch im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe sowas angefordert werden. Wird auf Helgoland sicher nicht der Fall sein.


Auch da wirst Du Seen finden, da ist das allenfalls theoretisch der Fall, weil keiner das ggf. einzige RTB da abziehen würde...


Geschrieben von Michael W.Ein Gelände mit Zutrittskontrolle (Schranke, Tor), das natürlich auch zu sein muss bzw. von einem Pförtner bedient, reicht aus.

Nein m.W. reicht das eben so noch nicht...

Da gibts schon noch ein paar mehr Dinge die zu beachten sind...
Frag mal Betreiber von Rennstrecken, Rennbahnen o.ä., die sind
- abgeschrankt,
- haben Zugangskontrollen
- oft sogar noch getrennte Wege für Zuschauer, bzw. "Mitarbeiter"/Teilnehmer.
Früher war das alles kein Problem (und es gibt viele, die haben sich da ohne Führerscheine am Steuer von nicht zugelassenen Fahrzeugen Geld verdient), kann mir nicht vorstellen, dass das heute auch noch so gemacht wird, nachdem da vor ca. 30 Jahren eine große Welle draus gemacht wurde.... (heute Fahrzeuge zumindest da wo ich das sehe/zu wissen glaube, zugelassen, Fahrer mit den nötigen Führerscheinen)

Ein bißchen mehr Details findet man hier in ein paar Urteilen http://www.gutefrage.net/frage/lkw-fahren-ohne-lkw-fuehrerschein-auf-private-gelaende

Also: geht da auch nur ein Fußweg durch, der von anderen mit genutzt wird/werden kann, oder sitzen da mehrere Firmen usw. wird das schnell knifflig.

Im Schadensfall wäre also zu kontrollieren:
1. Nur eine - oder mehrere Firmen auf dem Gelände? Wird da für alle gleich kontrolliert...?
2. Abschrankung nach außen mit Einfahrtskontrolle für alle wirksam, oder macht der Pförtner für Post, Besucher (auch in Dienstfahrzeugen) usw. doch die Schranke auf? Bzw. gibts verschiedene Ein-/Ausgänge, die ggf. unterschiedlich kontrolliert werden.

(Das mag so nach meiner Einschätzung vielleicht noch für Metz/Karlsruhe und Magirus/Ulm in Deutschland gelten (aber auch da kenne ich zu wenig Details, um das wirklich beurteilen zu können), als ich aber zuletzt bei Camiva war, war das nicht so und auch für Landesfeuerwehrschulen ist das nicht so.)

Die Haftungsfragen (da waren wir uns ja einige) kommen dann noch extra...


Übrigens auch eine interessante Frage für alle, die mal "Üben" fahren wollen und noch keinen Führerschein haben. Die Flächen, wo das wirklich geht, sind sehr knapp....

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.118


Führerschein, Privatgelände, war: Helgoland - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt