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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag) | 42 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 771429 | ||
Datum | 26.08.2013 14:33 MSG-Nr: [ 771429 ] | 6765 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Daniel R. Wenn ich sowas lese wird mir immer angst und bange... Geantwortet von Martin D.: Je nach dem, wo es her kommt. Bei Städten mit BF ist das durchaus auch anders geregelt. Das mag ja sein und hat dann meistens auch ganz gute Gründe (wobei dann letztlich auch dort die Leistelle den Führungsdiensten gegeüber (z.B.) kaum weisungsbefugt sein wird). "Angst und bange" wird mir, wenn ich Allgemeinplätze wie "Die offizielle Lehrmeinung" (laß mich kurz überlegen - nein, nie gehört), dann auch noch in Verbindung mit "letztens erst das Thema gehabt" (auch das noch) und "Samtgemeinde-irgendwas [...]" (BF interne Regelung? - nein, eher nicht) lese (höre) ... Gruß Daniel | ||||
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