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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehrmitglied in einer freiw. Feuerwehr | 16 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 771071 | ||
Datum | 22.08.2013 10:26 MSG-Nr: [ 771071 ] | 3932 x gelesen | ||
Geschrieben von Detlef M. Dewr private Polizist muß ja auch eingreifen und kann nicht sagen nee ich bin privat, da mach ich jetzt nichts und der RA ist und bleibt RA wenn einer zusammenbricht ob privat oder dienstlich! Hallo Detlef, auch bei der Polizei ist man sich nicht ganz so einig was man so in seiner Freizeit tun muss :-), wer es nachlesen möchte hier, hier und hier. Was aber bei den Diskussionen auffällt, dass von "keine Polizeikräfte anwesend oder nicht rechtzeitig hinzugezogen werden können" oder in den Beispielen von Straftaten die Rede ist, bei denen man als privater Polizist alleine ist. Bei dem Fall den wir betrachten sind ja zuständige Einsatzkräfte vor Ort, somit sehe ich diese Einsatzkräfte in der Pflicht und nicht den privaten Feuerwehrbeamten. Ansonsten hätten ja Feuerwehrbeamte die als Führungskräfte fungieren keine ruhige Minute mehr. Nur mal so ein fiktives Beispiel: Ein Angehöriger der 4. Qualifikationsebene (höherer Dienst) einer großen Berufsfeuerwehr aus Nordrhein-Westfalen macht Urlaub auf dem Bauernhof in Bayern. Während er sich im Liegestuhl räkelt und an einem Fachbuch schreibt, steht plötzlich die Scheune in Flammen und er alarmiert am Mittwochvormittag die Feuerwehr. Nach nur 16 Minuten kommt die örtliche Feuerwehr mit einem TSF-W und drei Einsatzkräften an. Sofort wird der Schnellangriff ausgerollt und mit Atemschutz in die Scheuen vorgegangen. Der dritte Feuerwehrmann, zugleich Kommandant, bedient die Fahrzeugpumpe und wartet auf weitere Einsatzkräfte die vermutlich auch bald eintreffen. Die können dann die Wasserversorgung aufbauen und den Sicherheitstrupp stellen. Wenn der Beamte der 4. Qualifikationsebene nun immer und überall im Dienst ist, müsste er ja eingreifen und hätte als ranghöherer Feuerwehrmann auch die Verantwortung für den Trupp. Aber genau das kann meines erachtens nicht Sinn von der Sache sein. Selbstverständlich kann er dem Kommandanten einen Hinweis geben, wenn der diesen Hinweis aber nicht akzeptiert und sein Ding macht, dann kann meiner Meinung nach der Beamte nicht in die Verantwortung gezogen werden. Ansonsten hättest Du ja an jeder Einsatzstelle mit Beamten in Freizeit eine Diskussion wie man jetzt vorgeht. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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