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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehrmitglied in einer freiw. Feuerwehr | 16 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 771041 | ||
Datum | 21.08.2013 23:05 MSG-Nr: [ 771041 ] | 4297 x gelesen | ||
Geschrieben von Christoph S. Dieses gilt hauptsächlich im Dienst, aber ja auch irgendwie in der Freizeit. Das ist der wichtigste Satz! Du hast im Dienst eine Garentenstellung gegenüber deinen Kunden. Hast du keinen Dienst mehr entfällt auch die Garantenstellung. Was aber bleibt: ggf könnte der Passus mit der "Zumutbarkeit" im §323c StGB anders ausgelegt werden. Stellen wir fest: nur weil man in der BF X ist hat man in der FF Y keine Garantenstellung. Aber: Wenn man in der FF Y Dienst macht hat man eine Garantenstellung auf Grund des Dienstes in der FF Y. Also hat man doch wieder die Torte im Gesicht, wenn auch auf Grund anderer Ursache. Der Rest des Problems ist selbstgemacht. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | ||||
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