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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt?30 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg770999
Datum21.08.2013 14:13      MSG-Nr: [ 770999 ]8792 x gelesen

Geschrieben von Sebastian W."Bei Ersatzbeschaffungen ist mit dem Auszahlungsantrag über die Verwendung des auszusondernden Altfahrzeugs [...] zu berichten. Eine weitere Verwendung im hessischen Feuerwehrdienst ist nicht mehr zulässig und nur in besonders begründeten Ausnahmefällen mit meiner ausdrücklichen vorherigen Zustimmung gestattet. Aufkäufer von ausgesonderten Feuerwehrfahrzeugen sind zur Einhaltung dieser Auflage zu verpflichten."

Na ja, die Frage ist doch, wie das hess. IM das gegenüber den Käufern und (Weiter)Verkäufern durchsetzen will. Wenn das Fahrzeug jetzt an einen Gebrauchtfahrzeughändler verkauft wird, dieser verkauft es an eine Kommune in Bayern und diese nach 2 Jahren (da sie nur einen spontanen Fahrzeugausfall bis zur Lieferung der Ersatzbeschaffung überbrücken musste) wieder an eine Kommune in Hessen.

Welche rechtliche Handhabe soll denn das hess. IM gegen die Vorverkäufer sowie die kaufende Kommune haben? Zuschuss fließt keiner. Die Zulassung geht das hess. IM auch nichts an, das ist reines Straßenverkehrsrecht. Und wenn Bürgermeister und Gemeinderat sagen "das Auto wird gekauft", dann wird das IM es auch nicht nachts mit der Polizei aus dem Feuerwehrhaus abholen lassen.

Also kann man sich das ganze Brimborium auch sparen.


Geschrieben von Sebastian W.Nein, es geht darum, dass der Ersatz des Fahrzeugs nicht doppelt gefördert werden soll, indem man es verkauft und eine andere hessische Wehr es in 1-x Jahren ebenfalls zum Ersatz anmeldet.

Und da ist m.E. der gewaltige Denkfehler in der ganzen Geschichte. Ob das hess. IM die Förderung für ein zu beschaffendes Fahrzeug ausspricht muss m.E. vollkommen unabhängig davon sein, ob dort bisher schon ein Fahrzeug dieser Art oder einer anderen Art steht oder nicht. Die Förderung darf alleine darauf begründet sein, ob ein (förderungswürdiger) Bedarf in dieser Kommune auf Grund der vorhandenen und abzudeckenden Risiken vorhanden ist.

Wenn sich also eine Gemeinde bei der Feuerwehr ein gebrauchtes TLF 24/50 in die Garage stellt, das bisher schon mal in Hessen lief und nach 5 Jahren den Zuschußantrag stellt um es durch ein neues TLF 4000 zu ersetzen, dann prüft das IM ob dort ein TLF 24/50 benötigt wird, wenn nein lehnt es den Antrag ab.

Ach ja. Und wo wäre der Unterschied, wenn die Kommune ein gebrauchtes TLF 24/50 aus Baden-Württemberg beschafft?


Und natürlich macht es keinen Sinn, ein irgend wo nach 30 Jahren ausgemustertes Fahrzeug woanders für (viel) Geld in den Einsatzdienst zu stellen. Es gibt ja einen Grund, warum der andere das Fahrzeug ausmustert. Und sei es nur so eine Kleinigkeit, dass es im Jahr 2013 vielleicht ganz gut sein kann, wenn alle Plätze Sicherheitsgurte haben.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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