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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 30 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 770997 | ||
Datum | 21.08.2013 14:03 MSG-Nr: [ 770997 ] | 8854 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Michael T. In der Brandschutzförderrichtlinie aus dem Jahr 2009 steht unter Punkt 4.2 aber nur der Satz: "bei Ersatzbeschaffung Nachweis über den Verbleib des Altfahrzeuges"Stimmt, aber relevant für die jeweilige Beschaffung ist der Zuwendungsbescheid, der auf ihrer Basis ergeht. Und da findet sich dann in den Nebenbestimmungen z.B. die Formulierung "Bei Ersatzbeschaffungen ist mit dem Auszahlungsantrag über die Verwendung des auszusondernden Altfahrzeugs [...] zu berichten. Eine weitere Verwendung im hessischen Feuerwehrdienst ist nicht mehr zulässig und nur in besonders begründeten Ausnahmefällen mit meiner ausdrücklichen vorherigen Zustimmung gestattet. Aufkäufer von ausgesonderten Feuerwehrfahrzeugen sind zur Einhaltung dieser Auflage zu verpflichten." Geschrieben von Michael T. Da steht nichts, dass das Fahrzeug nicht in Hessen verkauft werden darf.Stimmt, aber das steht auch nicht in unserer Annonce ;o) Geschrieben von Michael T. Es geht darum, dass die Kommune es verkauft.Nein, es geht darum, dass der Ersatz des Fahrzeugs nicht doppelt gefördert werden soll, indem man es verkauft und eine andere hessische Wehr es in 1-x Jahren ebenfalls zum Ersatz anmeldet. Du kannst es dem Bauhof zum Blumen gießen geben, du kannst es verkaufen (dann musst du den Käufer eben verpflichten, es nicht wieder einer hessischen Wehr für den Feuerwehrdienst anzudrehen), du kannst es verschrotten, zum Partymobil umbauen oder auch außer Dienst stellen und für TH-LKW-Übungen benutzen. Geschrieben von Michael T. Aber ich lasse mich von einem Juristen gerne belehren.... :-)Gerngeschehen ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | ||||
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