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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufsichtspflicht - Besonderheit bei U18? | 20 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770124 | ||
Datum | 13.08.2013 13:48 MSG-Nr: [ 770124 ] | 3589 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Das glaube ich nicht. Also schreien wird sicher jemand, für den die 18er-Grenze bis dato eh schon heilig ist, aber die rechtlichen Konsequenzen fallen nicht zwangsläufig anders aus. ich denke die magsichen 18 Jahren spielen da schon eine deutliche Rolle. Ist in vielen Lebensbereichen so. Aber auch gerade bei der Juristerei. Da man nicht in allen Lebenslagen vorab eine individuelle Fallunterscheidung treffen kann gibt es halt starre Grenzen. Und da sind die 18 Jahren ein schönes Beispiel. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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